Regionalbudget 2025

Was ist das Regionalbudget?

Durch das mittlerweile gut etablierte Förderprogramm „Regionalbudget“ haben Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Institutionen und weitere Akteure aus den Gemeinden der ILE die Möglichkeit Kleinprojekte umzusetzen. Insgesamt stehen der ILE 2025 voraussichtlich Gelder in Höhe von 40.000€ zur Verfügung. Dabei wird der Fördertopf zu 90% aus Mitteln des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) und zu 10% aus Eigenmitteln der Allianzgemeinschaft gespeist. Ziel des Regionalbudgets ist es, eine aktiv eigenverantwortliche Entwicklung zu forcieren und die regionale Identität zu stärken.

Welche Projekte sind förderfähig?

Alle Kleinprojekte mit einem Gesamtvolumen zwischen 500€ und 20.000€ sind förderfähig. Zudem muss das Projekt im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liege, sowie mindestens einem der Handlungsfelder der ILE zuzuordnen sein. Außerdem sollte das Projekt einen Nutzen für die Allgemeinheit haben.

Was wird von der Förderung ausgeschlossen?

  • Bereits begonnene Projekte (Projektbeginn startet mit Auftragsvergabe)
  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau- Gewerbe- und Industriegebieten
  • Landankauf oder der Kauf von Tieren
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • laufende Unterhaltungs- oder Betriebskosten
  • Personalleistungen
  • Einzelbetriebliche Beratungen

Wer kann eine Förderung beantragen?

Das Förderprogramm richtet sich an eine Vielzahl von Interessensgruppen. Dies können Vereine, Verbände, Stiftungen, religiöse Gemeinschaften, Privatpersonen, Unternehmen oder Gemeinen sein. Unternehmen haben zusätzlich zum Antrag eine De-minimis Erklärung einzureichen.

Wie hoch ist die Förderung?

Kleinprojekte können mit bis zu max. 80% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000€ gefördert werden. Über die Bewilligung des zu vergebenden Fördersatzes entscheidet das Entscheidungsgremium.

ACHTUNG: Es wird dringen empfohlen, vor der Antragsstellung möglichst genaue Angebote der Firmen einzuholen. Der festgelegte Fördersatz und die maximale Zuwendung bleiben auch erhalten, sollten sich die Kosten zwischen Finanzierungsplan und Endabrechnung verändern. Dies kann sich unmittelbar auf die Fördersumme des Kleinprojekts auswirken.

Wie bewerbe ich mich?

Wer eine Förderung erhalten möchte muss eine Förderanfrage bei der ILE Dreiländereck stellen. Anfragen können bis einschließlich dem 08.11.2024 direkt beim ILE-Management oder den Rathäusern der ILE Gemeinden (z. Hd. der ILE Dreiländereck) abgegeben werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihre Idee förderfähig ist oder Sie Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem ILE-Management auf.

Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie hier oder auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF):