Dorferneuerung - Förderung für private Bauherren

Was ist die Förderung für private Bauherren?

Gebäude, Hofräume und Gärten prägen das Gesicht der Dörfer. Die Dorferneuerung fördert deshalb auch private Bauherren, die ihre Anwesen dorfgerecht erhalten, umnutzen oder neu gestalten wollen. Alte Häuser können modernisiert und den heutigen Wohn- und Arbeitsansprüchen angepasst, Fenster, Türen, Fassaden erneuert und Vorbereiche entsiegelt und neu gestaltet werden.

Welche Projekte sind förderfähig und wie hoch ist die Förderung?

  • Maßnahmen zur Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung an dörflichen Gebäuden: max. 35 % der Ausgaben (höchstens jedoch 50.000 € je Gebäude)
  • Ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvolle Gebäude: Max. 60 % der Ausgaben (höchstens jedoch 80.000 € je Gebäude)
  • Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen: Max. 30 % der Ausgaben (höchstens jedoch 15.000 € je Anwesen)
Bei besonderen Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen kann der Förderhöchstbetrag um bis zu 10.000 € erhöht werden. Es handelt sich bei den Fördersätzen um Höchstförderbeträge. Zuschüsse für Privatmaßnahmen können auch mit anderen Förderprogrammen (Denkmalpflege, Wohnungsbauförderung) kombiniert werden.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Gefördert werden private Bauherren im Rahmen von Dorferneuerungsprozessen.

Wie bewerbe ich mich?

Sollten Sie Interesse an dem Förderprogramm haben, wenden Sie sich gerne an das ILE- Umsetzungsmanagement. Weitere Informationen sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF): http://www.stmelf.bayern.de/Dorferneuerung (Formulare für private Bauherren)